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Das Trierer Domkapitel

Dom Westfassade

Dem Domkapitel als eigenständiger Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt die Verwaltung der Hohen Domkirche; es ist zuständig für den Erhalt und Unterhalt der zum Dom gehörenden Gebäude (beispielsweise der Kurien), für die Feier der Gottesdienste an Sonn-, Feier- und Werktagen, die Beratung von Bistumsleitung und -verwaltung. Das Domkapitel ist Konsultorenkollegium bei Vakanz des Bischöflichen Stuhles und hat schließlich - als vornehmste Aufgabe - die Wahl eines neuen Bischofs vorzunehmen.

Der Dompropst wird von den residierenden Mitgliedern des Domkapitels aus ihren Reihen geheim gewählt und vom Bischof bestätigt, der Domdechant dagegen aus den residierenden Mitgliedern des Domkapitels nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domkapitulare werden abwechselnd nach Anhörung oder mit Zustimmung des Domkapitels vom Bischof ernannt. Die Domvikare werden nach Anhörung des Domkapitels vom Bischof ernannt.

Das Amt der Domkapitulare erlischt durch Tod oder Verzicht. Regelmäßig verzichten die Mitglieder des Domkapitels mit vollendetem 75. Lebensjahr auf ihr Amt; die "Emeriti" behalten das Recht, die domkapitularische Kleidung sowie das Kapitelskreuz zu tragen.

Das Trierer Domkapitel hat in kirchenpolitisch unruhigen Zeiten ("Trierer Wirren" und Kulturkampf im 19. Jahrhundert, Nationalsozialismus und "Saarfrage" im 20. Jahrhundert) eine eminent  wichtige Partnerrolle für den Bischof und die Bistumsleitung gespielt. Seine Bedeutung trat auch anlässlich der Heilig-Rock-Ausstellungen / -Wallfahrten 1810, 1844, 1891, 1933, 1959, 1996 und 2012 in besonderer Weise hervor. In seiner Sitzung vom 26. Juni 1995 beschloss das Domkapitel neue Statuten, die der Bischof von Trier am 29. Juni 1995 bestätigte.

Hohe Domkirche Trier

Mustorstr. 2
54290 Trier

Die Hohe Domkirche ist eine öffentliche juristische Person nach kirchlichem Recht und eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht (Auszug aus dem Statut der Hohen Domkirche zu Trier vom 29.6.1995).

Die Mitglieder des Domkapitels

Jörg Michael Peters
Dompropst, Weihbischof, Bischofsvikar

Dr. Georg Holkenbrink
Prälat, Offizial, Bischofsvikar, Domdechant

Robert Brahm
Weihbischof, Bischofsvikar

Dr. Ulrich Graf von Plettenberg
Bischöflicher Generalvikar

Dr. Markus Nicolay
Pfarrer (Trier), Dekan des Pastoralen Raumes Trier

Msgr. Prof. em. Dr. Martin Lörsch
Theologische Fakultät Trier

Benedikt Welter
Pfarrer, Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes

Dr. Hans Günther Ullrich
Diözesane und überdiözesane Sonderaufgaben; Aktion Arbeit

Msgr. Ottmar Dillenburg
Leiter des Bereichs Personal, BGV

Matthias Struth
Leiter des Bereichs Kinder, Jugend, Bildung, BGV

Dr. Felix Genn
Bischof von Münster

Dr. Fernand Franck
Erzbischof em., Erzbistum Luxemburg

Dr. Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof von München u. Freising

Dr. Georg Bätzing
Bischof von Limburg, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Dr. Helmut Dieser
Bischof von Aachen

Prälat Dr. Udo Breitbach
Apostol. Protonotar, Rom

Michael Keller
Vizeoffizial am Bischöflichen Offizialat, Trier

Tim Benno Sturm
Regens des Bischöflichen Priesterseminars Trier 

Florian Dienhart
Bischöflicher Kaplan und Sekretär

N.N.

N.N.

N.N.

Die Aufgaben des Domkapitels

Das Trierer Domkapitel besteht aus acht Domkapitularen, dem Dompropst als seinem Leiter und dem Domdechanten, verantwortlich für die Gottesdienste im Dom. Zudem gehören dem Domkapitel vier nichtresidierende Domkapitulare an, die allerdings nicht „an den regulären Aufgaben“, sondern nur bei der Bischofswahl mitwirken; als Pfarrer repräsentieren sie die Verbindung zwischen dem Hohen Dom als Mutterkirche der Diözese und der pfarrlichen Ebene des Bistums. Sechs Domvikare unterstützen das Kapitel bei seinen Aufgaben und tragen Mitsorge für die Feier der Gottesdienste und andere pastorale Angebote im Dom.

Das Domkapitel bestimmt im Falle einer Vakanz (nach Weggang oder Tod eines Bischofs) einen Diözesanadministrator zur übergangsweisen Leitung der Diözese; es trifft die Wahlvorbereitungen und wählt einen neuen Bischof. Im normalen Alltag ist das Domkapitel Beratungsgremium des Bischofs und vor allem auch die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft der Priester am Trierer Dom (und „Hausherr“ der Hohen Domkirche).

Die Geschichte des Trierer Domkapitels

Um die Mitte des 6. Jahrhunderts schloss sich der Klerus der Trierer Kathedralkirche zu einem besonderen Kollegium zusammen, das im 9. Jahrhundert die Reforminstitutionen des Chrodegang von Metz mit der Verpflichtung zur vita communis (zum gemeinsamen Leben) übernahm. Dieses Domkapitel hatte zahlreiche Mitglieder. Seit dem Hohen Mittelalter wurde die Zahl der Domkapitulare schrittweise von 60 auf 40 und im Jahre 1445 schließlich auf 16 reduziert. Daneben kannte man noch Domizellare (Anwärter auf ein Kanonikat), acht Domvikare als priesterliche Vertreter der Domkapitulare, bis zu zwölf Präbendaten für den Gottesdienst in der benachbarten Liebfrauen-Kirche sowie eine Anzahl von (zuletzt 16) Altaristen und Capellani für die Liturgie an den Nebenaltären bzw. den Kapellen der Hohen Domkirche.

Seit 1289 wurde die Gewohnheit, nur Adlige ins Domkapitel aufzunehmen, zur festen Regel. Seit etwa 1300 war zumindest die Diakonatsweihe gefordert, einige wenige mussten Priester sein, so zum Beispiel der Domdechant und der Domkantor, die auch einer strengen Residenzpflicht unterlagen. Doch sind all diese Forderungen bis in die Neuzeit hinein nicht immer streng durchgeführt worden. Was das Zustimmungsrecht des Domkapitels zu den Amtshandlungen der Trierer Erzbischöfe und sein Recht zur Bischofswahl angeht, unterschied sich die Situation in Trier in nichts von der anderer deutscher (Erz-) Bistümer.

Das heutige Domkapitel ist ein Kollegium von Diözesangeistlichen mit Priester- oder Bischofsweihe. Seine derzeitige Personalstruktur und Aufgabenstellung gehen im Wesentlichen auf die päpstliche Umschreibungsbulle der preußischen Diözesen "De salute animarum" vom 16. Juli 1821 zurück, die vom damaligen preußischen König bestätigt wurde. Die wichtigsten Festlegungen dieser Bulle fanden Eingang in das sogenannte preußische Konkordat von 1929, einer Vereinbarung zwischen Staat und Kirche.

Am 25. Juli 1824 installiert, bestand und besteht das Domkapitel seitdem aus dem Dompropst sowie dem Domdechanten - auch Dignitäre oder Prälaten genannt -, acht residierenden Domkapitularen, vier in der aktiven (Pfarr-) Seelsorge der Diözese stehenden nichtresidierenden Domkapitularen (zunächst "Ehrendomherren" genannt) und sechs Domvikaren. Der Dompropst ist Dienstvorgesetzter aller beim Dom angestellten Mitarbeiter (zum Beispiel Domkapellmeister, Domorganist), er wohnt in der Nähe vom Dom gelegenen Dompropstei (Domfreihof 4).

Hermann Josef Leininger, Dompropst em.